Gemeinde Meggenhofen
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Für die Bereitstellung der Wasserversorgungsanlage wird für angeschlossene aber unbebaute Grundstücke (Gebäude im Sinn des § 3 Abs. 2 Ziff. 5 OÖ. BauO 1994) eine jährliche Wasserbereitstellungsgebühr erhoben. Gebührenpflichtig ist der Eigentümer des an die Wasserversorgungsanlage angeschlossenen, jedoch unbebauten Grundstücks.
Die Bereitstellungsgebühr beträgt 0,15 Euro pro Quadratmeter Grundfläche.
Wassergebührenordnung 2022 (174 KB) - .PDF