Bereitstellungsgebühr Wasser

Detailinformationen zu dem Eintrag
inkl. MWSt0,15 € / m²-Grundfläche

Für die Bereitstellung der Wasserversorgungsanlage wird für angeschlossene aber unbebaute Grundstücke (Gebäude im Sinn des § 3 Abs. 2 Ziff. 5 OÖ. BauO 1994) eine jährliche Wasserbereitstellungsgebühr erhoben. Gebührenpflichtig ist der Eigentümer des an die Wasserversorgungsanlage angeschlossenen, jedoch unbebauten Grundstücks. 

Die Bereitstellungsgebühr beträgt 0,15 Euro pro Quadratmeter Grundfläche.  

Wassergebührenordnung 2022 (174 KB) - .PDF