Hundehaltung

Das Oö. Hundehaltegesetz 2024 regelt das Halten von Hunden, um unzumutbare Belästigungen von Menschen und Tieren durch Hunde möglichst zu vermeiden.

Hier finden Sie das neue oberösterreichische Hundehaltegesetz 2024 mit allen relevanten Bestimmungen einfach und verständlich erklärt.

Nahaufnahme eines Hundes

Bitte beachten Sie die bestehende Meldepflicht.
Personen, die einen über zwölf Wochen alten Hund halten, haben dies der Hauptwohnsitzgemeinde, binnen fünf Werktagen zu melden.


Weitere interessante Links zum Thema Hundehaltung

  1. HIER - finden Sie die Registrierung Ihres Hundes oder die Möglichkeit zur Registrierung in der Heimtierdatenbank.
  2. HIER - finden Sie den passenden Termin für ihren Sachkunde-Kurs
  3. HIER - finden Sie das OÖ Hundehaltegesetz 2024
  4. HIER - finden Sie die Erklärungen zum OÖ Hundehaltegesetz 2024
  5. HIER - finden Sie ihren Hunde-Ratgeber
  6. HIER - finden Sie Informationen zur Alltagstauglichkeitsprüfung