Das Oö. Hundehaltegesetz 2002 regelt das Halten von Hunden, um unzumutbare Belästigungen von Menschen und Tieren durch Hunde möglichst zu vermieden.
Voraussetzungen für die Hundehaltung nach dem oberösterreichischen Hundehaltegesetz 2002:
• Meldepflicht
o Anmeldung: Personen, die einen über zwölf Wochen alten Hund halten, haben dies der Hauptwohnsitzgemeinde, binnen drei Tagen zu melden.
o Abmeldung: Die Beendigung der Hundehaltung ist unter Angabe des Beendigungsgrundes innerhalb von einer Woche der Gemeinde zu melden.
• Einführung einer verpflichtenden Haftpflichtversicherung:
Bei der Hundeanmeldung ist eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 725.000,-- Euro nachzuweisen.
• Theoriekurs für Hundeneubesitzer (Allgemeiner Sachkundenachweis):
Alle neuen HundehalterInnen müssen vor Anschaffung eines Hundes einen Theoriekurs absolvieren.
• Jene Person, die den Hund tatsächlich hält und über 16 Jahre alt ist, ist der Hundehalter.
• Alle Hunde müssen verpflichtend einen Microchip tragen und in der sogenannten Heimtierdatenbank registriert werden. Registrierungsmöglichkeiten und Kontrolle der Registrierung - SIEHE unten: Interessante Links
• Erweiterte Sachkunde und Verlässlichkeit für das Halten von auffälligen Hunden (Hunde die schon einmal jemanden gebissen haben oder wiederholt Tiere getötet haben):
Pflichten beim Mitführen von Hunden
• Leinen- oder Maulkorbpflicht für Hunde an öffentlichen Orten im Ortsgebiet.
• Verbot des Mitführens von Hunden auf Kinderspielplätzen
• Verpflichtung zur Beseitigung von Hundeexkrementen
Interessante Links zum Thema Hundehaltung
- Kontrollieren Sie HIER die Registrierung Ihres Hundes oder nehmen sie eine der angebotenen Möglichkeiten zur Registrierung in der Heimtierdatenbank in Anspruch.
- HIER - finden sie den passenden Termin für ihren Sachkunde-Kurs
- Das Hundehaltegesetz sowie zahlreiche weitere Informationen zum Thema Hund finden sie - HIER
- Ihr Hunde-Ratgeber - bitte HIER klicken