Auf Grund des Beschlusses des Gemeindevorstands der Gemeinde Meggenhofen vom 10. Juni 2025 gelangt folgender Dienstposten der Gemeinde Meggenhofen zur Ausschreibung:
Dienstposten: Reinigungskraft im Schulbereich
Dienstbeginn: 01. September 2025
Beschäftigungsausmaß: Teilzeit, mit 10 Wochenstunden.
Dienstposten: GD 25/1 (Reinigungskraft)
Die Anstellung und Entlohnung erfolgt nach den Bestimmungen des Oö. Gemeinde-Dienstrecht- und Gehaltsgesetzes 2002 und der darauf basierenden Oö. Gemeinde-Einreihungsverordnung als Vertgragsbedienstete/r der Funktionslaufbahn GD 25.1.
Aufgabenbeschreibung: Reinigung von Bereichen im Schulgebäude
Allgemeine Aufnahmevoraussetzungen nach den dienstrechtlichen Vorschriften:
Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. gleichgestellte Staatsbürgerschaft (EU) / volle Handlungsfähigkeit und einwandfreies Vorleben / Persönliche, insbesondere gesundheitliche, fachliche und körperliche Eignung für die Erfüllung der Aufgaben / bei Männern abgeschlossener Präsenz- oder Zivildienst / Mindestalter 18 Jahre
Besondere unbedingte zu erfüllende Aufnahmevoraussetzungen:
- Grundkenntnisse über Wirkung und Anwendung von Reinigungsmitteln und –geräten.
- Zuverlässigkeit und körperliche Belastbarkeit
- Selbstständiges Arbeiten
Art des Auswahlverfahrens:
Das Auswahlverfahren erfolgt gemäß den Objektivierungsbestimmungen des Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetzes 2002 (Oö. GDG 2002) i.d.g.F. Nach Einlangen der Bewerbung werden Sie zu einem persönlichen Vorstellungsgespräch eingeladen. Die Personalauswahl erfolgt durch den Personalbeirat der Gemeinde Meggenhofen.
Bewerbungsunterlagen:
Die Bewerbungen sind ausschließlich schriftlich bis spätestens Freitag, den 25. Juli, 12.00 Uhr, am Gemeindeamt Meggenhofen, Am Dorfplatz 1, 4714 Meggenhofen, persönlich oder per Mail unter gemeinde@meggenhofen.ooe.gv.at einzubringen.
Der Bürgermeister:
Ing. Heinz Oberndorfer